Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Baumschutz
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Baumschutz
Viele Anfragen an die Stadt beziehen sich auf Bäume: Dürfen sie entfernt werden? Grundsätzlich legt die Baumschutzsatzung der Stadt fest, dass Bäume mit mehr als 60 cm Umfang in 1m Höhe nicht gefällt oder stark beschädigt werden dürfen (Ausnahme: Obstbäume). Befreiungen kann im Einzelfall der Bereich 60, Bauverwaltung, erteilen:
Frau Christa Tigges-Haase
Telefon: 02723 / 608-103
eMail: C_Tigges-Haase@lennestadt.de
Dokumente:
Baumschutzsatzung.pdf
Viele Anfragen an die Stadt beziehen sich auf Bäume: Dürfen sie entfernt werden? Grundsätzlich legt die Baumschutzsatzung der Stadt fest, dass Bäume mit mehr als 60 cm Umfang in 1m Höhe nicht gefällt oder stark beschädigt werden dürfen (Ausnahme: Obstbäume). Befreiungen kann im Einzelfall der Bereich 60, Bauverwaltung, erteilen:
Frau Christa Tigges-Haase
Telefon: 02723 / 608-103
eMail: C_Tigges-Haase@lennestadt.de
Dokumente:
Baumschutzsatzung.pdf