Lennestadt


Behördenwegweiser

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Baugenehmigung

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Beschreibung
Die Baugenehmigung wird dem Antragsteller aufgrund seines Bauantrages erteilt, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen und alle zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen vollständig der Bauaufsichtsbehörde vorliegen; sie gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger der Bauherrin oder des Bauherrn.
Der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird gleichzeitig mit der Baugenehmigung eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen zugestellt. 

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Herr Wissling, zuständig für: gesamtes Stadtgebiet
Frau Rüter, zuständig für: Lennetal 
Frau Just, zuständig für: Elspe- und Veischedetal; Halberbracht  

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
alle zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen;
Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter 

Kosten
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter.