Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Teilungsgenehmigung
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Informationen
Die beabsichtigte Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde.
Erst mit dem Genehmigungsbescheid ist eine Übertragung in das beim Kreis Olpe geführte Liegenschaftskataster und eventuell dem Grundbuchamt möglich.
Erst mit dem Genehmigungsbescheid ist eine Übertragung in das beim Kreis Olpe geführte Liegenschaftskataster und eventuell dem Grundbuchamt möglich.