Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Abbruchgenehmigung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Beschreibung
Der Abbruch baulicher Anlagen bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Nur in bestimmten Fällen ist der Abbruch baulicher Anlagen genehmigungsfrei (z.B. bei kleineren Nebengebäuden mit bis zu 300 cbm umbautem Raum, Mauern und Einfriedungen etc.).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter!
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Herr Hengstenberg, zuständig für: Elspe- und Veischedetal; Halberbracht
Frau Rüter, zuständig für: Lennetal
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Antragsformular, Flurkarte, Baubeschreibung;
weitere Einzelheiten können Sie beim zuständigen Mitarbeiter erfahren
Der Abbruch baulicher Anlagen bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Nur in bestimmten Fällen ist der Abbruch baulicher Anlagen genehmigungsfrei (z.B. bei kleineren Nebengebäuden mit bis zu 300 cbm umbautem Raum, Mauern und Einfriedungen etc.).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter!
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Herr Hengstenberg, zuständig für: Elspe- und Veischedetal; Halberbracht
Frau Rüter, zuständig für: Lennetal
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Antragsformular, Flurkarte, Baubeschreibung;
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