Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Bauabnahme
Ansprechpartner/-in
Informationen
Formulare
Beschreibung
Die Bauabnahme wird in der Regel nach Fertigstellung des Rohbaues und nach abschließender Fertigstellung des Bauvorhabens durchgeführt.
Ob eine Bauabnahme erforderlich ist, ist in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung festgelegt.
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Frau Just, zuständig für: Bauabnahmen Bereich Elspe und Veischedetal
Frau Rüter, zuständig für: Bauabnahmen Bereich Lennetal
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:
schriftlicher oder telefonischer Antrag
Sie benötigen folgende Formulare:
das Antragsformular liegt der Baugenehmigung bei
Die Bauabnahme wird in der Regel nach Fertigstellung des Rohbaues und nach abschließender Fertigstellung des Bauvorhabens durchgeführt.
Ob eine Bauabnahme erforderlich ist, ist in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung festgelegt.
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Frau Just, zuständig für: Bauabnahmen Bereich Elspe und Veischedetal
Frau Rüter, zuständig für: Bauabnahmen Bereich Lennetal
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:
schriftlicher oder telefonischer Antrag
Sie benötigen folgende Formulare:
das Antragsformular liegt der Baugenehmigung bei