Lennestadt


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Lichtbilder ePass und Personalausweis

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Lichtbilder ePass
Die Anforderungen an die Qualität der für den ePass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert.

Bitte beachten Sie ungedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild.

Lichtbilder, die die hier beschriebenen Vorraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums zum ePass und im Presseartikel Ausnahmsweise: bitte nicht lächeln!

Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe.

Seit 01.11.2010 gilt dies auch für Personalausweise.