Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Anmeldung zur Eheschließung
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Informationen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel von beiden Eheschließenden mündlich beim Standesamt; wegen des kurzen Weges zweckmäßigerweise bei dem Standesamt am Wohnsitz eines der Eheschließenden.
Durch öffentliche Urkunden ist der Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden), der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, die Auflösung der letzten Ehe nachzuweisen.
Bei Auslandsbeteiligung ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses des jeweiligen Heimatstaates und weitere Nachweise zur Prüfung der Ehefähigkeit nach dem anzuwendenden ausländischen Recht erforderlich.
Wird durch den Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt, so wird ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines EFZ aufgenommen und an das Oberlandesgericht in Hamm zur Entscheidung weitergeleitet. Näheres beim Standesamt oder unter www.olg-hamm.de
Durch öffentliche Urkunden ist der Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden), der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, die Auflösung der letzten Ehe nachzuweisen.
Bei Auslandsbeteiligung ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses des jeweiligen Heimatstaates und weitere Nachweise zur Prüfung der Ehefähigkeit nach dem anzuwendenden ausländischen Recht erforderlich.
Wird durch den Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt, so wird ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines EFZ aufgenommen und an das Oberlandesgericht in Hamm zur Entscheidung weitergeleitet. Näheres beim Standesamt oder unter www.olg-hamm.de