Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Ansprechpartner/-in
Informationen
Erforderliche Urkunden und Unterlagen
Das Standesamt, welches die Anmeldung zur Eheschließung entgegen nimmt, prüft nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Die Frage nach den vorzulegenden Unterlagen lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher ist es notwendig, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen im Original bei der Anmeldung mitzubringen sind.
Wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit haben, volljährig sind, ledig sind, keine Kinder haben, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung A
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Wenn ein Eheschließender in Deutschland schon ein- oder mehrfach verheiratet war, sind zusätzlich folgende Nachweise zu erbringen:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Alternativ: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
Wenn ein Eheschließender im Ausland schon ein- oder mehrfach verheiratet war, sind zusätzlich folgende Unterlagen im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache vorzulegen:
- Heiratsurkunde(n)
- Ausländisches Scheidungsurteil. Das ausländische Scheidungsurteil bedarf einer förmlichen Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Nähere Informationen beim Standesamt oder unter www.olg-duesseldorf.de
Wenn einer der Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist, werden bei der rechtlichen Prüfung auch die Rechtsnormen des Heimatstaates zugrunde gelegt. Wegen der vielen sondergesetzlichen Vorschriften ist es erforderlich, frühzeitig mit dem Standesamt zu klären, welche Unterlagen im Original, ggf. mit Apostille oder Legalisation zu besorgen sind.
Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, bringen Sie aktuelle Geburtsurkunden der Kinder mit. Alleiniges Sorgerecht ist nachzuweisen.