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Stadt Lennestadt 17.02.2010
Stadtwerke
Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen
Die Prüfung der Abwasserleitungen auf Dichtigkeit ist Pflicht für jeden Grundstücksbesitzer.
Schadhafte und undichte Abwasserleitungen führen zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser. Damit kann auch die Qualität unserer Trinkwasserversorgung in Gefahr geraten.
Gemäß § 61 a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz (LWG) NRW müssen alle Erdverlegten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit überprüft werden.
Über das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung stellt der Sachkundige eine schriftliche Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen ist der Stadt Lennestadt diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtigkeitsprüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu wiederholen.
Der § 61 a LWG NRW sieht vor, dass Dichtigkeitsprüfungen von Sachkundigen durchzuführen sind.
Die Stadt Lennestadt ist als Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage verpflichtet, Sie als Grundstückseigentümer zu informieren und zu beraten.
Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internet-Seite des Landesamtes für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz NRW - www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Ihre Ansprechpartner bei den Stadtwerken sind in technischen Fragen Herr Beckmann und in rechtlichen Fragen Herr Schulte.