Lennestadt


Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S SCH ST T U V W X Y Z

Reisepass / ePass FAQ

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Personaldokumente/elektronischer Reisepass - FAQ

Antragsverfahren

Das Passrecht sieht folgendes Antragsverfahren zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses vor:

A. Ausweispflicht
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

B. Antragstellung
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Meldebehörde bzw. Gemeindeverwaltung) zu stellen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag nach den Ausführungsgesetzen der Länder vom Inhaber und von beiden Elternteilen - soweit sorgeberechtigt - zu stellen.
Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis/Identitätsnachweis mit.
Erforderlich ist ein farbiges oder schwarz-weißes Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Das Lichtbild des Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel entsprechen.
Für Personalausweise und vorläufige Personalausweise müssen Lichtbild-Typen (nach alter Foto-Mustertafel im Halbprofil und nach neuer Foto-Mustertafel in Frontalansicht) verwendet werden.

C. Gebühren
Gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern wird der neue Personalausweis 28,80 Euro kosten. Ermäßigungen sind für Antragsteller unter 24 Jahren vorgesehen. Sie zahlen bei Erstbeantragung eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro.

Für die Ausstellung eines Reisepasses werden folgende Gebühren erhoben:
Produkt Gebühr
ePass 59,00 Euro
ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro
ePass Express 32 Seiten 91,00 Euro
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro
ePass 48 Seiten 81,00 Euro
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro
ePass Express 48 Seiten 113,00 Euro
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro

Gebührenbefreiung/-ermäßigung sowie abweichende Gebühren:
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die gebührenschuldende Person bedürftig ist. Die Gebühr kann abweichen, wenn beispielsweise ein noch länger gültiger Personalausweis gestohlen oder verloren wurde.Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in der Regel die Stadt- oder die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt, Passamt, oder Bürgerbüro).

D. Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Der Personalausweis/Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Vorläufige Personalausweise sind längstens 3 Monate gültig, vorläufige Reisepässe ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

E. Verlust
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.
Die Bundesdruckerei GmbH wird für die Herstellung der personalisierten Dokumente von den Personalausweis- und Passbehörden beauftragt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- bzw. Passbehörde.