Lennestadt


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Grundsteuer

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Für Grundbesitz im Stadtgebiet Lennestadt wird eine jährliche Grundsteuer erhoben.Die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen und die Erhebung der Grundsteuer erfolgt in geteilter Zuständigkeit durch das Finanzamt und die Gemeinde.
Die durch die Gemeinde zu erhebende Grundsteuer errechnet sich durch die Multiplikation des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages mit dem für das jeweilige Veranlagungsjahr gültigen gemeindlichen Grundsteuerhebesatzes.

Die Höhe der vom Finanzamt festzusetzenden Besteuerungsgrundlage ist abhängig von der Beschaffenheit, dem Wert und der Nutzungsart des Grundstücks und des aufstehenden Gebäudes. Die Besteuerungsgrundlage wird als Grundsteuermessbetrag im Einheitswertbescheid des Finanzamtes ausgewiesen.
Bei Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das
Finanzamt Olpe (Tel.-Nr.: 02761 / 963 -0) unter Angabe der Einheitswertnummer des betreffenden Grundstücks.

Steuersätze
Der Grundsteuerhebesatz beträgt zur Zeit:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 192 v.H.
  • Grundsteuer B (sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke) 381 v.H.

Steuerpflichtig ist derjenige, dem das Grundstück vom Finanzamt zugerechnet ist. Grundsätzlich gilt das Stichtagsprinzip; d.h., wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstücks ist, hat für das gesamte Kalenderjahr die Grundsteuer zu entrichten. Bei unterjährigen Veräußerungen kann in Einzelfällen von diesem Grundsatz abgewichen werden. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.