Lennestadt


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Reisegewerbe

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Ein Reisegewerbe betreibt, wer

  • gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).