Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Sperrzeitverkürzung
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Informationen
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 1.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr.
Die Vorschriften über die Sperrzeit gelten für alle Schank- und Speisewirtschaften sowie für Vereine und Gesellschaften, soweit das Gaststättengesetz auf sie Anwendung findet.
Die Vorschriften über die Sperrzeit gelten für alle Schank- und Speisewirtschaften sowie für Vereine und Gesellschaften, soweit das Gaststättengesetz auf sie Anwendung findet.