Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Beglaubigungen
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Informationen
Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden pp. dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden – hier ist beim zuständigen Standesamt eine entsprechende Abschrift anzufordern.
Kosten:
2,50 € pro Dokument
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2,50 € pro Dokument