Lennestadt


Behördenwegweiser

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Ersatzlohnsteuerkarte

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Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten ersetzt die Gemeindebehörde, die die Karte ausgestellt hat.
Sie benötigen, wenn Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte persönlich stellen, Ihren Personalausweis oder Pass sowie die Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 €. Die Steuerkarte wird Ihnen dann persönlich ausgehändigt.

Sie können die Ersatzlohnsteuerkarte aber auch schriftlich beantragen. Die Gebühr ist bei schriftlichem Antrag als Verrechnungsscheck beizufügen.

Kosten:
5,00 €