Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Besetzung von Schulleiterstellen
Ansprechpartner/-in
Informationen
Die zu besetzenden Schulleitungsstellen (Leiter/in und Stellvertreter/in) werden im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (ABl. NRW) ausgeschrieben.
Die Stadt Lennestadt hat bei der Ernennungsbehörde gem. § 21a Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Leitungsstellen an den städt. Schulen.
Die Bewerbungen für die Leitungsstellen an den städt. Schulen sind zu richten an:
Stadt Lennestadt
Der Bürgermeister
Bereich Schulen, Kultur, Sport und Bäder
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Wochen ab Veröffentlichung im ABl. NW.
Die Stadt Lennestadt hat bei der Ernennungsbehörde gem. § 21a Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Leitungsstellen an den städt. Schulen.
Die Bewerbungen für die Leitungsstellen an den städt. Schulen sind zu richten an:
Stadt Lennestadt
Der Bürgermeister
Bereich Schulen, Kultur, Sport und Bäder
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Wochen ab Veröffentlichung im ABl. NW.