Lennestadt


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Besetzung von Schulleiterstellen

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Die zu besetzenden Schulleitungsstellen (Leiter/in und Stellvertreter/in) werden im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (ABl. NRW) ausgeschrieben.

Die Stadt Lennestadt hat bei der Ernennungsbehörde gem. § 21a Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Leitungsstellen an den städt. Schulen.

Die Bewerbungen für die Leitungsstellen an den städt. Schulen sind zu richten an:

Stadt Lennestadt
Der Bürgermeister
Bereich Schulen, Kultur, Sport und Bäder
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt

Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Wochen ab Veröffentlichung im ABl. NW.