Lennestadt


Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S SCH ST T U V W X Y Z

Schuleinzugsbezirke Grundschulen

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Für die einzelnen Grundschulen der Stadt Lennestadt sind gem. § 2 der "Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Lennestadt vom 25. Juli 1975" folgende Schulbezirke festgelegt:

  1. Grundschule Lennestadt (Altenhundem)
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Altenhundem) sowie der "Hohen Bracht"

  2. Grundschule Bilstein
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Schmellenberg, Einsiedelei, Bruchhausen, Kirchveischede und Bilstein

  3. Grundschule Elspe
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Elspe, Hachen, Hespecke, Melbecke, Neukamp, Obermelbecke, Sporke, Trockenbrück und Theten

  4. Grundschule Grevenbrück
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Bonzel, Bonzelerhammer, Germaniahütte, Grevenbrück, Hengstebeck, Kracht, Niederhengstebeck, Petmecke und Schartenberg

  5. Grundschule Halberbracht
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Halberbracht, Ernestus und Weißenstein

  6. Grundschule Langenei
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Kickenbach, Langenei und Stöppel

  7. Grundschule Lennestadt (Maumke)
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Maumke)

  8. Grundschule Lennestadt (Meggen)
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Meggen) 

  9. Grundschule Oedingen
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Oedingen, Oberelspe, Altenvalpert, Burbecke, Brenschede, Elsperhusen, Habbecke, Haus Valpert, Obervalpert, Oedingerberg und Oedingermühle

  10. Grundschule Saalhausen
    für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Saalhausen, Gleierbrück, Haus Hilmeke, Störmecke und Milchenbach