Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Schuleinzugsbezirke Grundschulen
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Informationen
Für die einzelnen Grundschulen der Stadt Lennestadt sind gem. § 2 der "Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Lennestadt vom 25. Juli 1975" folgende Schulbezirke festgelegt:
- Grundschule Lennestadt (Altenhundem)
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Altenhundem) sowie der "Hohen Bracht"
- Grundschule Bilstein
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Schmellenberg, Einsiedelei, Bruchhausen, Kirchveischede und Bilstein
- Grundschule Elspe
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Elspe, Hachen, Hespecke, Melbecke, Neukamp, Obermelbecke, Sporke, Trockenbrück und Theten
- Grundschule Grevenbrück
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Bonzel, Bonzelerhammer, Germaniahütte, Grevenbrück, Hengstebeck, Kracht, Niederhengstebeck, Petmecke und Schartenberg
- Grundschule Halberbracht
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Halberbracht, Ernestus und Weißenstein
- Grundschule Langenei
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Kickenbach, Langenei und Stöppel
- Grundschule Lennestadt (Maumke)
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Maumke)
- Grundschule Lennestadt (Meggen)
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaft Lennestadt (Meggen)
- Grundschule Oedingen
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Oedingen, Oberelspe, Altenvalpert, Burbecke, Brenschede, Elsperhusen, Habbecke, Haus Valpert, Obervalpert, Oedingerberg und Oedingermühle
- Grundschule Saalhausen
für alle Kinder ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit der Ortschaften Saalhausen, Gleierbrück, Haus Hilmeke, Störmecke und Milchenbach