Ausgabebereich des Behördenwegweisers:
Schuleinzugsbezirke Hauptschulen
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Informationen
Für jede öffentliche Hauptschule, deren Träger die Stadt Lennestadt ist, wird ein besonderer Schuleinzugsbereich gem. Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Hauptschulen der Stadt Lennestadt vom 28. Juli 1992 gebildet.Bezüglich der räumlichen Abgrenzung der im § 1 genannten Schuleinzugsbereiche gilt für die zwei im Stadtgebiet Lennestadt bestehenden Hauptschulen folgende konkrete Regelung.
- Hauptschule Elspe/Grevenbrück
- Hauptschule Lennestadt-Meggen
Diese Hauptschule betreut alle Hauptschüler aus den Ortschaften Maumke, Meggen, Halberbracht; Ernestus, Weißenstein, Altenhundem, Hohe Bracht, Kickenbach, Langenei, Stöppel, Saalhausen, Gleierbrück, Haus Hilmecke, Störmicke und Milchenbach der Stadt Lennestadt. Soweit sich im Einzelfall zum Erreichen gleichmäßiger Klassenstärken die Notwendigkeit zur Festlegung der zuständigen Schule ergibt, erfolgt diese Entscheidung unabhängig von der erfolgten Anmeldung durch den Bereich Schulen, Kultur, Sport und Bäder der Stadt Lennestadt unter Beteiligung der betroffenen Schule.