Lennestadt


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Denkmalschutz, -pflege

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Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Weitere Infos zum Denkmalschutzgesetz unter
www.denkmalpflege-online.de

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:

  • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
  • formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
  • Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
  • fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern

Die genannten Dienstleistungen erfolgen kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.