Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Der Rat der Stadt Lennestadt hat bereits 1990 entschieden, gem. § 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NW) eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Ansprechpartnerin für alle Mädchen und Frauen in Lennestadt
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet für und mit den Frauen in der Verwaltung und den Bürgerinnen der Stadt Lennestadt. Bei der Arbeit geht es um die Aktivierung aller vorhandenen und die Erschließung neuer Möglichkeiten zur Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Mädchen in Lennestadt.
Sie ist Ansprechpartnerin für Mädchen und Frauen und arbeitet mit vielen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zusammen, um das kommunale Umfeld „aus weiblicher Sicht“ zu betrachten und neue, ganzheitliche und zukunftsweisende Ideen einzubringen und umzusetzen. Darüber hinaus führt die Gleichstellungsbeauftragte auch eigene Veranstaltungen und Projekte durch.
Neben der Beratung und Information für Mädchen und Frauen gehört auch die Vermittlung zu Bildungseinrichtungen, Institutionen, Vereinen, Gruppierungen und sozialen Hilfeangeboten zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.
Aufgabenfelder
- Frauen in der Stadtverwaltung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Frauenerwerbstätigkeit
- Kinderbetreuung
- Qualifizierung - Frauen und Gewalt
- Frauen und Gesundheit
- Frauen und Stadtplanung
- Frauen und soziale Sicherung
- Ältere Frauen
- Ausländische Mädchen und Frauen
- Mädchenarbeit
- Frauen und Kultur
Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?
- als persönliche Ansprechpartnerin in Konflikt- und Krisensituationen
- als Vermittlerin von Informationen, Orientierungshilfen und Fachberatungen
- in der Planung, Organisation und Durchführung von Projekte und Veranstaltungen, die die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Frauen herausstellt und fördert
- in Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen und Gruppierungen
- in der Förderung der Vernetzung von regionalen Angeboten und Gremien in der Mädchen- und Frauenpolitik
- als Mitglied des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Olpe
- als Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Nordrhein-Westfalen (LAG NRW)
www.frauenbueros-nrw.de - mit Öffentlichkeitsarbeit
Angebote
Angebote und Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten können über den Veranstaltungskalender der Stadt Lennestadt abgefragt werden. Kontaktadresse
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lennestadt Petra Peschke-Göbel
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Telefon: 0 27 23 / 608 221
Telefax: 0 27 23 / 608 119
eMail: P_Peschke-Goebel@Lennestadt.de
Sprechzeiten
Montags: 9.00 – 12.30 UhrDonnerstags: 13.30 – 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung