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Landtagswahl am 09. Mai 2010
Rund 13,5 Mio. Wahlberechtigte sind aufgerufen, am 09. Mai 2010 den Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen zu wählen. 930.000 junge Menschen können zum ersten Mal ihr Landtagswahlrecht ausüben.
Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und ab dem 23. April 2010 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 von den minstens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzuverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Wahlergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine gleich günstige Relation von Mandaten. Im Jahr 2005 errang die CDU 3 Überhangmandate, die SPD erhielt 3 Ausgleichsmandate. So hat der Landtag der laufenden Wahlperiode 187 Sitze.
Erstmals Erst- und Zweitstimme
Erstmals können bei der Landtagswahl - wie auch bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.
Wahlvorschläge
Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die Frist für die Einreicheung von Wahlvorschlägen am Montag, den 22. März 2010, 18.00 Uhr abläuft. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen, Wahlvorschläge für die Landeslisten bei der Landeswahlleiterin eingereicht sein.
Weitere aktuelle Informationen der Landeswahlleiterin finden Sie auch unter www.im.nrw.de/landtagswahl2010.