Lennestadt


Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege


Im Stadtgebiet von Lennestadt sind 102 Baudenkmäler und 13 Bodendenkmäler nach dem Denkmalschutzgesetz NW in die Denkmalliste der Stadt Lennestadt eingetragen (Stand 01.01.2005).

Die Initiative, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, kann von dem Eigentümer, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder der Stadt Lennestadt als Untere Denkmalbehörde ausgehen. Bevor die Stadt beschließt, ein Gebäude unter schutz zu stellen, wird die Angelegenheit mit dem Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten erörtert.

Vor Eintragung in die Denkmalliste hat die Stadt Lennestadt außerdem das Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Westfälisches Amt für Denkmalpflege - in Münster herzustellen. Diese Fachbehörde hat weitreichende Erfahrungen in Sachen Denkmalschutz und stellt ihr Fachwissen den Gemeinden zur Verfügung.

Für weitere Informationen können Sie die Broschüre
"Informationen zum Denkmalschutz. Eine Handreichung für Denkmaleigentümer von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt"
als pdf-Datei herunterladen, per eMail j_kalitzki@lennestadt.de oder telefonisch unter 02723  608401 anfordern.


Broschüren zum Thema Denkmalschutz
Baudenkmäler in Lennestadt
Bodendenkmäler in Lennestadt

Wichtige Links



Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen



Imposantes Baudenkmal in Lennestadt: Die Burg Bilstein


Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus in Grevenbrück