1. Die Buchung eines Abonnements ist an die Mitgliedschaft gebunden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Reihen á 8 Veranstaltungen (A oder B). Es können zwischen den Reihen bis zu 2 Veranstaltungen ausgetauscht werden. Für diese im Austausch gewählten Veranstaltungen kann der reservierte Abonnementplatz in der Regel nicht beibehalten werden. Alle 16 Abonnementveranstaltungen (A + B) können im Rahmen eines besonders preisgünstigen Gesamtabonnements (G) gebucht werden. Die Sonderveranstaltungen (S) können nicht im Austausch, sondern nur zusätzlich gebucht werden, und zwar zum Kassenpreis für Mitglieder. Daneben bieten wir ein preisgünstiges Kleinkunstabonnement (KA) mit 3 Veranstaltungen an, das nicht an die Mitgliedschaft gebunden und für jede Spielzeit neu zu buchen ist.
Alle Abonnements sind übertragbar. Wir bitten die Abonnenten, im Verhinderungsfall von der Übertragbarkeit der Karte Gebrauch zu machen. Die Abonnementkarten werden ca. 14 Tage vor der ersten Veranstaltung zugesandt.
2. Die Mitgliedschaft und das Abonnement der Reihen A, B und G werden automatisch auf die neue Spielzeit übertragen, wenn sie nicht bis zum 30. Juni schriftlich gekündigt werden.
3. Das Jugendabonnement (JA) ermöglicht die freie Auswahl zwischen 6 und allen Abendveranstaltungen; es ist nicht an die Mitgliedschaft gebunden und muss für jede Spielzeit neu gebucht werden. Sonderveranstaltungen werden zum Kassenpreis für Jugendliche berechnet. Für das Jugendabonnement stehen nur Plätze der 2. Preiskategorie zur Verfügung.
4. Abonnenten und Mitglieder können bei Vorlage ihrer Mitgliedskarte bereits vor Beginn des offiziellen Vorverkaufs (VVK) nach Erscheinen des neuen Programmheftes (i.d.R. Mitte Mai) Karten für alle Veranstaltungen reservieren.
5. Bei den Veranstaltungen werden Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe gewährt. Mitglieder, Vollzeitschüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Auszubildende, Arbeitslose sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen erhalten diese bei entsprechendem Nachweis. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
6. Der Vorverkauf beginnt für alle Veranstaltungen der neuen Spielzeit ca. 2 - 3 Wochen vor der ersten Veranstaltung. Schriftliche Bestellungen von Nichtmitgliedern, die vor Beginn des offiziellen VVK eingehen, werden wie am Tag des VVK-Beginns eingehende behandelt und nachrangig bearbeitet. Betriebsbedingte Änderungen des VVK-Termins bleiben vorbehalten.
7. Bei Bestellungen per Telefon, Fax oder E-Mail wird der fällige Rechnungsbetrag durch einmalige Lastschrift abgebucht. Eine Bestellung der Karten auf Rechnung ist ebenfalls möglich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Der Versand von Eintrittskarten erfolgt gegen Entrichtung einer Bearbeitungs- und Versandpauschale von 1,00 EUR.
8. Bei kurzfristigen Vorbestellungen (sieben oder weniger Werktage vor der Veranstaltung) werden durch Bankeinzug bezahlte Karten an der Theaterkasse hinterlegt.
9. Gutscheine der Kulturgemeinde Hundem-Lenne e.V. können gegen Abonnement- oder Eintrittskarten für alle Veranstaltungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich.
10. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten sind bis 8 Tage vor der Veranstaltung in der Geschäftsstelle möglich.
11. An der Theaterkasse hinterlegte Karten müssen bis 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung abgeholt werden. Reservierte Karten, die nicht an der Theaterkasse abgeholt worden sind, werden in Rechnung gestellt.
12. Bei besonders großer Nachfrage können je Person nur maximal zwei Karten ausgegeben werden.
13. Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und bedingen keinen Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte.
14. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Theatersaales. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm.
15. Es ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet, die Garderobe mit in den Theatersaal zu nehmen und an der Rückwand des Saales an die Garderobenhaken zu hängen.
16. Es ist nicht gestattet, Esswaren und Getränke im Theatersaal zu verzehren.
17. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
18. Der Gerichtsstand ist Lennestadt.