Auskünfte der Stadtverordneten und sachkundigen Bürger mit beratender Stimme zu § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV.NRW. 2005 S.8) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet im wesentlichen die Einrichtung eines landesweiten Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten seitens der Rats- und Ausschussmitglieder als auch der Bürgermeister.
§ 17 verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) gegenüber der Kommunalaufsicht (Kreis Olpe) und die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über den ausgeübten Beruf, über Beraterverträge, die Mitgliedschaft in Kontrollgremien und Organen sowie über Funktionen in Vereinen zu erteilen. Soweit dies für die jeweilige Einzelfallprüfung notwendig ist, kann sich die uneingeschränkte Auskunft gegenüber den Prüfeinrichtungen auch auf die Vermögensverhältnisse erstrecken (§ 15).
Bitte beachten Sie: Sollten sich Änderungen gegenüber bisher gemachter Angaben ergeben, nutzen Sie bitte den hier verlinkten Fragebogen für Ihre neuen Angaben.
Die Auskünfte nach § 17 sind vom Bürgermeister jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen; die Auskünfte des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter sollen nach Mitteilung des Kreises Olpe vom 10.05.2005 mit der Veröffentlichung der Daten der Rats- und Ausschussmitglieder bekannt gemacht werden.
Die Fragebögen der Rats- und Ausschussmitglieder sind ganzjährig auf dieser Seite einsehbar. Zum Hinweis darauf erfolgt alljährlich im Sommer eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse.
Die Fragebögen im *.pdf-Fromat finden Sie hier (Stand 31.08.2010).
Daneben haben Frau Kerstin Brauer und Herr Eugen Wörstdörfer Fehlanzeige erstattet.