Lennestadt


Standesamt


Herzlich Willkommen beim Standesamt Lennestadt.

Seit 2009 ist das neue Personenstandsrechtsreformgesetz in Kraft. Abgedruckt im Bundesgesetzblatt I. S.122, zu finden unter www.gesetzesportal.de Mit der Novellierung wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Standesämter fit zu machen für die Zukunft. Nähere Informationen unter www.deutschland-online.de  

Seit 1984 besteht das Standesamt Lennestadt. Hier werden alle in Lennestadt geschehenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle einschließlich der darüber gemachten weiteren Angaben beurkundet. Alle Tatsachen, die den Personenstand eines Menschen ändern, wie die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption oder die Änderung seines Namens zählen dazu.  

Seit 1875 sind alle Personenstandsfälle erfasst. Die in den früher selbständigen Standesämtern Altenhundem, Bilstein, Elspe, Förde (auch Foerde), Meggen, Oedingen, Saalhausen, später auch Lennestadt-Altenhundem und Lennestadt 1 und Lennestadt 2 geführten Personenstandsbücher werden im Standesamt Lennestadt entsprechend der personenstandsrechtlichen Vorschriften bearbeitet oder nach Ablauf der gesetzlich normierten Fristen nach archivrechtlichen Vorschriften behandelt.  

Egal, ob Ihr persönliches Anliegen die Zukunft, die Gegenwart oder die Vergangenheit eines Personenstandes betrifft - wenn Lennestadt der Ereignisort oder Ihr jetziger Wohnort ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.