Urkundenanforderung
Aktuelle Urkunden sind bis auf weiteres nur am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) erhältlich.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Urkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Die Gebühren wurden in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch den Gesetzgeber neu festgelegt. Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2008 S. 690. Die Gebühren betreffend Standesamt sind unter Tarifstelle 5b zu finden.
Beispiele:
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht - 40 €
Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts - 66 €
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes Standesamt - 40 €
Vornahme Eheschließung außerhalb der normalen Dienstzeit - 66 €
Beschaffung Ehefähigkeitszeugnis - 40 €
Beurkundung namensrechtliche Erklärungen - 21 €
Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung - 21 €
Erteilung Personenstandsurkunde - 10 €
jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang erstellt wird - 5 €
Auskunft aus Register - 6 €
Auskunft aus Sammelakten - 8 €
Anmerkung: Eine Suchgebühr fällt immer an, auch bei erfolgloser Suche.
Ich wünsche die Ausstellung von: