Bürgerversammlung
Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses in Lennestadt-Grevenbrück (vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 18. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 Grevenbrück „Feuerwehrgerätehaus Lomke“
Der bestehende Standort der freiwilligen Feuerwehr im Planken (ca. 350m nordöstlich des geplanten Standortes) entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Feuerwehr – sowohl bezüglich der Größe der Anlagen als auch der Bausubstanz. Ein Neubau bzw. ein Umbau mit Erweiterungen auf dem Grundstück, der die heutigen Anforderungen erfüllen müsste, scheidet aufgrund der zu geringen Grundstücksgröße und von Restriktionen auf dem Grundstück (großvolumiges, nicht überbaubares Regenrückhaltebecken) aus. Eine Grundstückserweiterung ist aufgrund der umliegenden Bebauung im Osten und Süden, dem Veischedebach im Westen und der Kreisstraße im Norden nicht möglich.
Zur Unterbringung von 6 Feuerwehrfahrzeugen, entsprechenden Übungsflächen vor der Fahrzeughalle, Lager-, Einsatzbesprechungs- und Sanitärräumen und PKW-Stellplätzen für die Feuerwehrleute entsteht ein Flächenbedarf von ca.0.5ha. Die Suche im Innen- und Außenbereich nach verkehrsmäßig ausreichend erschlossenen, für die Feuerwehrleute erreichbaren und verfügbaren Alternativstandorten in strategisch günstiger Lage zu den Einsatzorten verlief bis den hier gewählten Standort ergebnislos.
Der geplante neue Standort im, allerdings durch die Kreisstraße vorbelasteten, Außenbereich erfordert die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Bebauung auf der Fläche ist mit einer eingeschossigen KFZ-Halle (6 Feuerwehrfahrzeuge, evtl. Waschhalle, Lagerräume) und einem zweigeschossigem Betriebs- und Sozialgebäude in einer Länge insgesamt von ca. 70m und einer Breite von ca. 18m unmittelbar am Böschungsfuß der westlichen Abtragsböschung vorgesehen. Östlich der geplanten Bebauung befindet sich der Betriebshof mit Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zu Übungszwecken, nördlich und östlich des Betriebs- und Sozialgebäudes ca. 30 PKW-Stellplätze für die Feuerwehrleute. Die Lage der Stellplätze und deren Zufahrt von der Kreisstraße ist so gewählt, dass sich im Einsatzfall mit PKWs eintreffende Feuerwehrleute und ausfahrende Einsatzfahrzeuge nicht gegenseitig behindern.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung informiert die Stadt Lennestadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung. Zu dieser Bürgerversammlung sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingeladen.
Die Bürgerversammlung findet statt am Donnerstag, dem 07.01.2010 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Grevenbrück (Im Planken 5-7).
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Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses in Lennestadt-Grevenbrück (vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 18. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 Grevenbrück „Feuerwehrgerätehaus Lomke“
Der bestehende Standort der freiwilligen Feuerwehr im Planken (ca. 350m nordöstlich des geplanten Standortes) entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Feuerwehr – sowohl bezüglich der Größe der Anlagen als auch der Bausubstanz. Ein Neubau bzw. ein Umbau mit Erweiterungen auf dem Grundstück, der die heutigen Anforderungen erfüllen müsste, scheidet aufgrund der zu geringen Grundstücksgröße und von Restriktionen auf dem Grundstück (großvolumiges, nicht überbaubares Regenrückhaltebecken) aus. Eine Grundstückserweiterung ist aufgrund der umliegenden Bebauung im Osten und Süden, dem Veischedebach im Westen und der Kreisstraße im Norden nicht möglich.
Zur Unterbringung von 6 Feuerwehrfahrzeugen, entsprechenden Übungsflächen vor der Fahrzeughalle, Lager-, Einsatzbesprechungs- und Sanitärräumen und PKW-Stellplätzen für die Feuerwehrleute entsteht ein Flächenbedarf von ca.0.5ha. Die Suche im Innen- und Außenbereich nach verkehrsmäßig ausreichend erschlossenen, für die Feuerwehrleute erreichbaren und verfügbaren Alternativstandorten in strategisch günstiger Lage zu den Einsatzorten verlief bis den hier gewählten Standort ergebnislos.
Der geplante neue Standort im, allerdings durch die Kreisstraße vorbelasteten, Außenbereich erfordert die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Bebauung auf der Fläche ist mit einer eingeschossigen KFZ-Halle (6 Feuerwehrfahrzeuge, evtl. Waschhalle, Lagerräume) und einem zweigeschossigem Betriebs- und Sozialgebäude in einer Länge insgesamt von ca. 70m und einer Breite von ca. 18m unmittelbar am Böschungsfuß der westlichen Abtragsböschung vorgesehen. Östlich der geplanten Bebauung befindet sich der Betriebshof mit Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zu Übungszwecken, nördlich und östlich des Betriebs- und Sozialgebäudes ca. 30 PKW-Stellplätze für die Feuerwehrleute. Die Lage der Stellplätze und deren Zufahrt von der Kreisstraße ist so gewählt, dass sich im Einsatzfall mit PKWs eintreffende Feuerwehrleute und ausfahrende Einsatzfahrzeuge nicht gegenseitig behindern.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung informiert die Stadt Lennestadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung. Zu dieser Bürgerversammlung sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingeladen.
Die Bürgerversammlung findet statt am Donnerstag, dem 07.01.2010 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Grevenbrück (Im Planken 5-7).
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