Lennestadt


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Bürgerversammlung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters in Lennestadt-Elspe

Im Ortskern Elspe hat sich entlang der B 55 straßendorftypisch eine noch relativ intakte kleinteilige Versorgungs- und Dienstleistungsstruktur erhalten bzw. entwickelt.  Sie besteht aus meist kleineren Einzelhandelsgeschäften und Ladenhandwerk zur Deckung des täglichen und mittelfristigen Bedarfes, Dienstleistungs- und  Gastronomiebetrieben. Weiterhin sind einige Leerstände in kleineren Ladenlokalen zu verzeichnen.  

Das GMA-Einzelhandelsgutachten (Mai 2000) das aufgrund nur kleinteiliger Veränderungen für Elspe nach wie vor Gültigkeit besitzt, empfiehlt, das Versorgungszentrum Elspe durch eine maßvolle Verdichtung des Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes die kleinteilige Versorgungsstruktur zu stützen und aufzuwerten. Zur Stärkung des Zentrums wird empfohlen, den Einzelhandelsbesatz  durch Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Supermarktes (max. 900 – 1.000 m² Verkaufsfläche) auf einem möglichst integrierten Standort zu ergänzen. Als favorisierter Standort wird das Grundstück Börger in der Ortsmitte  dargestellt.  

Zielsetzung der Planung ist die Stärkung des Nahversorgungszentrums Elspe durch einen (großflächigen) Lebensmittelmarkt. Der Vorhabenträger beabsichtigt einen Lebensmitteldiscounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m², einen Fachmarkt  mit einer maximalen Verkaufsfläche von 500 m² (städtebaulich verträgliches Sortiment wird noch bestimmt), einen Shop für Backwaren mit einer maximalen Verkaufsfläche von 50 m² sowie eine Stellplatzanlage mit ca. 100 Stellplätzen zu errichten.  

Das Konzept des Vorhabenträgers berücksichtigt die (derzeit bekannten) äußeren Rahmenbedingungen:  Die nördliche Plangebietsabgrenzung ist so gewählt, dass eine Verbindungsstraße zwischen der Straße Melbecker Berg und der Seilmecke, die gleichzeitig Erschließungsfunktion für das seit langem geplante Wohngebiet „Hemberg“ hat, umgesetzt und beidseitig angebaut werden kann.  

Die Zufahrt erfolgt nach dem Planungskonzept ausschließlich von der B 55. Die Einmündungssituation in die B 55 ist mit dem Landesbetrieb Straßen NRW vorabgestimmt. Die Gestaltung der im Bereich der Zufahrt  durch den Abbruch des Hauses Börger entstehenden städtebaulichen Lücke, sowie die Eingrünung des Baugebietes usw. ist im Laufe der Planung noch festzulegen.  

Aufgrund des (möglicherweise) geschichtsträchtigen Standortes wurde bereits Kontakt mit dem Amt für Bodendenkmalpflege bez. einer Prospektion aufgenommen.   Die Umsetzung des Vorhabens macht die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (Sondergebiet Einzelhandel mit entsprechenden Verkaufsflächen- und Sortimentsfestsetzungen) erforderlich. Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.  

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch informiert die Stadt Lennestadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung. Zu dieser Bürgerversammlung, sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingeladen.  

Die Bürgerversammlung findet statt am Montag, dem 08.02.2010 um 20.00 Uhr in der Schützenhalle Elspe.

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