Schülerbeförderung
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den öffentlichen Schulen und zurück notwendig entstehen.
- allgemeinbildende Schulen
- der Primarstufe: Grundschule einschließlich Schulkindergarten
- der Sekundarstufe I: Hauptschule, Realschule sowie Gymnasium und Gesamtschule bis Klasse 10
- der Sekundarstufe II: Gymnasium und Gesamtschule Klassen 11 - 13
- Berufskollegs mit Ausnahme der Fachschulen und der Fachoberschulklasse 12 B in Teilzeitform sowie
- Förderschulen
Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger. Der Stadt Lennestadt als Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Sie entscheidet auch über das zweckmäßigste Verfahren. Im Bereich der Stadt Lennestadt erfolgt dies regelmäßig durch die Ausgabe von SchülerTickets für den öffentlichen Personennahverkehr.