Fischereischein
Fischereischein - Neuausstellung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Aktuelles Lichtbild
- Nachweis über die Fischerprüfung
Informationen rund um den Fischereischein
- Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt
- Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist ab 14 Jahren möglich
- Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser wird immer bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres ausgestellt.
Fischereischein - Verlängerung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Fischereischein
Weitere Informationen zur Verlängerung
- Sie können die Gültigkeit Ihres Fischereischeins viermal verlängern lassen. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre
- Der Jugendfischereischein kann maximal bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
| Jugendfischereischein | 8 Euro |
| Jahresfischereischein | 16 Euro |
| Fünfjahresfischereischein | 48 Euro |