Regionalplanung
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Als wesentliche Grundlage dient hierfür der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg