Denkmalschutz

Verschiedene Ratgeber und Info-Materialen stehen hier zum Download zur Verfügung. Auch Antragsformulare für eine denkmalrechtliche Erlaubnis und für eine steuerliche Bescheinigung finden Sie untenstehend.

In Lennestadt ist die Untere Denkmalbehörde für alle Angelegenheiten rund um den Denkmalschutz zuständig.


Aktuelles
Denkmalschutzgesetz

Das aktuelle Denkmalschutzgesetz finden Sie hier: Denkmalschutzgesetz NRW

Denkmalplakette und -urkunde

Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit der nordrhein-westfälischen Denkmalplakette versehen werden. Neben der Plakette erhalten die Eigentümer der Denkmäler auch eine Urkunde.

Die Plakette besteht aus emailliertem Stahlblech in Schildform mit einer Höhe von 134 mm und einer Breite von 113 mm. Sie trägt im oberen Feld in schwarzer Schrift auf weißem Grund das Wort „Denkmal" und im unteren Feld das farbige NRW-Wappenzeichen.

Die Urkunde enthält folgenden Text: (Vorname, Name und Anschrift des Denkmaleigentümers) erhält diese Urkunde in Verbindung mit der Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen für das Denkmal (Kurzbezeichnung des Denkmals) in Anerkennung der Verpflichtung, das Denkmal im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten und so zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen beizutragen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=49510&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=597546

Weitere Informationen erteilt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt.

Fördermittel

Förderung und steuerliche Vergünstigung

Denkmalpauschalförderung Stadt Lennestadt

Die Stadt Lennestadt gewährt eine Förderung für „kleine private Maßnahmen“ aus der Denkmalpflegemittel-Pauschale, wenn keine andere Förderung greift. Bitte beachten Sie, dass auch Eigenleistungen bei exakter tabellarischer Stundenauflistung (Wann? Wer? Was?) mit jährlich bis zu 1.000 € gefördert werden können. Die Beantragung erfolgt unkompliziert im Verfahren der denkmalrechtlichen Erlaubniserteilung. Eine grobe Kostenschätzung hilft bei der Reservierung der pauschalen Fördermittel (50% max. 5.000 €).

Denkmalförderung

Fördermöglichkeiten gibt es aktuell aus dem Denkmalprogramm (z.Zt. bis zu 50% der aus dem Erhalt des Denkmals bedingten Aufwendungen):
https://www.bra.nrw.de/kultur-sport/kultur/denkmalfoerderung 

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung: Frau Klute

Die Anträge werden online gestellt und Sie bekommen umgehend eine Antwort-E-Mail von der Förderstelle zugesandt. Das eigentliche Antragsformular ist zusätzlich auszudrucken und schnellstmöglich bei der UDB (Untere Denkmalbehörde) für die Ergänzung um die kommunale Stellungnahme einzureichen. Bitte auf allen Seiten die Unterschriften des Antragstellenden nicht vergessen! Zu beachten ist unbedingt die Frist zur Einreichung von Anträgen bis zum 30.09. eines Kalenderjahres (Eingangsdatum in Arnsberg inklusive der Stellungnahme der Gemeinde!). Eine mögliche Förderzusage erfolgt erfahrungsgemäß im Frühjahr des Folgejahres. In begründeten Ausnahmefällen (Notsicherung wegen Gefahrenlage) ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalfoerderung

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Zur Sanierung von ortsbildprägender Bausubstanz (nur Außenhülle inkl. Fenster, tlw. Garten) gibt es Mittel aus dem Programm für Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums (z.Zt. für private Antragstellende bis zu 35% max. 50.000€).

Die Antragsfristen finden Sie auf der Internetseite:
https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/struktur-und-dorfentwicklung-des-laendlichen-raums

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung: Herr Kühn

Die Anträge werden online gestellt und Sie bekommen umgehend eine Antwort-E-Mail von der Förderstelle zugesandt. Das eigentliche Antragsformular ist zusätzlich auszudrucken und schnellstmöglich bei der UDB (Untere Denkmalbehörde) bzw. der Stadtplanung für die Ergänzung um die kommunale Stellungnahme einzureichen. Bitte auf allen Seiten die Unterschriften des Antragstellers nicht vergessen! Zu beachten ist unbedingt die Frist zur Einreichung von Anträgen (Eingangsdatum in Arnsberg inklusive der Stellungnahme der Gemeinde!!!). Eine mögliche Förderzusage erfolgt für gewöhnlich innerhalb von drei Monaten. In begründeten Ausnahmefällen (Notsicherung wegen Gefahrenlage) ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

Weitere Informationen:
https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/laendliche-raeume/strukturentwicklung-laendlicher-raeume/

Weitere Fördermöglichkeiten

https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung/foerderung-erhalten.html

https://www.lwl-dlbw.de/de/wissen-information/denkmalfoerderungen/

Für Gebäude an Bundesstraßen macht es Sinn, eine Förderung für den Schallschutz an Fenstern (für Wohn- und Schlafzimmer) bei Straßen.NRW zu erfragen.
https://www.strassen.nrw.de/de/laermschutz.html

Hinweis: Die Förderung aus Dorfentwicklungsmitteln und durch Straßen NRW sind nicht auf unter Denkmalschutz stehende Gebäude begrenzt.

Steuerliche Bescheinigung für das Finanzamt

Nach vorheriger denkmalrechtlicher Erlaubniserteilung kann im zweiten Schritt nach fachgerechter Durchführung der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt werden.

https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/steuerverguenstigungen-im-rahmen-der-baudenkmalpflege

Baudenkmäler in Lennestadt

Die Beschreibungen der eingetragenen Baudenkmäler der Stadt Lennestadt sind nach Orten sortiert als pdf-Dateien hier hinterlegt:

https://cloud.info-lennestadt.de/s/2o9kC8nAH2X2Lda

Bodendenkmäler in Lennestadt

Die Beschreibungen der eingetragenen Bodendenkmäler der Stadt Lennestadt sind nach Orten sortiert als pdf-Dateien hier hinterlegt:

https://cloud.info-lennestadt.de/s/kEqKtyNsag4mx9W