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Schülerbeförderung

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den öffentlichen Schulen und zurück notwendig entstehen.

Dazu zählen:
  • allgemeinbildende Schulen
  • der Primarstufe: Grundschule einschließlich Schulkindergarten
  • der Sekundarstufe I: Hauptschule, Realschule sowie Gymnasium und Gesamtschule bis Klasse 10
  • der Sekundarstufe II: Gymnasium und Gesamtschule Klassen 11 - 13
  • Berufskollegs mit Ausnahme der Fachschulen und der Fachoberschulklasse 12 B in Teilzeitform sowie
  • Förderschulen

Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger. Der Stadt Lennestadt als Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Sie entscheidet auch über das zweckmäßigste Verfahren. Im Bereich der Stadt Lennestadt erfolgt dies regelmäßig durch die Ausgabe von SchülerTickets für den öffentlichen Personennahverkehr.

Informationen zum SchülerTicket in der VGWS - gültig ab dem 20.08.2014

Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 - ab dem 20.08.2014 - fördern die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein die Familien in der Region und stärken zugleich den ÖPNV mit der Einführung eines kostenlosen SchülerTickets.

Unterstützt wird die Aktion von den acht Sparkassen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe, die sich auf vielfache Weise als Förderer für die Region engagieren und hiermit einmal mehr ihre Verbundenheit mit den Menschen vor Ort ausdrücken.

Im ersten Schritt erhalten alle Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen ein SchülerTicket der VGWS im sogenannten Solidarmodell.

Das SchülerTicket erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in den beiden Kreisen haben und dort zur Schule gehen. Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und dem Schulstandort, die bisher dazu führte, dass viele Schüler kein Ticket erhielten, spielt dabei zukünftig keine Rolle mehr.

Das Ticket ermöglicht freie Fahrt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe. Das SchülerTicket gilt im Binnennetz der VGWS (identisch mit den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe) an allen Tagen des Jahres ohne zeitliche Einschränkungen. Für die Nutzung der Nachtbusse muss allerdings der tariflich festgelegte Zuschlag entrichtet werden.

Das SchülerTicket ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Die Eigenanteile für die SchülerTickets von 12,00 € bzw. 6,00 € für Freifahrberechtigte und 30,60 € für Nichtfreifahrtberechtigte werden nicht wie bisher von den Eltern sondern durch die beiden Kreise finanziert.

Die Schüler erhalten erstmalig ein SchülerTicket in Form einer Scheckkarte - gültig für das komplette Schuljahr 2014/2015.

Zum Schuljahr 2015/2016 wird ein neues SchülerTicket herausgegeben, diesmal als Scheckkarte mit einem Chip bzw. Barcode, um zukünftig auch elektronische Prüfungen vornehmen zu können.

Für die Erstellung des SchülerTickets werden die individuellen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht Straße und Wohnort an die Verkehrsunternehmen bzw. den ZWS übermittelt. Diese Daten werden mit den notwendigen tarifarischen Daten versehen auf das SchülerTicket aufgedruckt bzw. ab dem Schuljahr 2015/2016 in elektronischer Form auf dem SchülerTicket gespeichert. Der Datenschutz ist sichergestellt.

Es ist vorgesehen, dass die Schüler zukünftig (ab 2015/2016) ihr SchülerTicket von einem Schuljahr zum nächsten  Schuljahr „mitnehmen“ und somit behalten können. Auch beim Wechsel des Wohnortes innerhalb der beiden Kreise kann das SchülerTicket „mitgenommen“ werden.

Erst bei Beendigung der schulischen Ausbildung, beim Wegzug außerhalb der beiden Kreise oder beim Besuch einer Schule außerhalb der beiden Kreise muss das SchülerTicket wieder zurückgegeben werden. Bei Verlust des SchülerTickets wird dieses gegen eine Gebühr ersetzt.

Das bisherige Fahrplanangebot der Verkehrsunternehmen wird nicht erweitert, da ansonsten das finanzielle Engagement  der beiden Kreise konterkariert würde. Im Schülerfahrverkehr werden für die Hin- und Rückfahrten im Nahbereich der Schulen zusätzliche Fahrten angeboten werden.

In den ersten Wochen wird es sicherlich Umgewöhnungs- und Umstellungsschwierigkeiten geben. Hier bedarf es der notwendigen Ruhe und Gelassenheit, bis sich alles eingespielt hat. Wenn alle gemeinsam zum guten Gelingen beitragen, wird die Einführung des SchülerTickets in der VGWS für alle ein voller Erfolg werden.

Mit der Aushändigung der SchülerTickets erhält jeder Schüler noch einmal konkrete Hinweise zu den Nutzungsbedingungen des SchülerTickets.

Die Busfahrpläne sind abrufbar unter http://www.zws-online.de