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Schulanmeldungen

  • Ein Anmeldetermin für die Grundschule wird den Erziehungsberechtigten der Schulanfänger schriftlich mitgeteilt.

Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Symbolbild Schule, Pexels
Symbolbild Schule, Pexels

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind, werden am 01.08.2024 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden.

Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist. Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2018 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.


Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt 5 Grundschulen an 8 Standorten. Neben einer Betreuung bis 13:00 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung.

Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:

GS Grevenbrück  23.10. und 25.10.2023, nach persönlicher Terminabsprache
GV Elspe- Oedingen 23.10. bis 27.10.2023, nach persönlicher Terminabsprache
GS Saalhausen 02.11.2023, 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
03.11.2023, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
GV Meggen-Maumke 25.09.2023, 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
27.09.2023, 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
28.09.2023, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
GV Altenhundem-Bilstein 30.10. und 31.10.2023, 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
06.11. bis 09.11.2023, 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
13.11. und 14.11.2023, 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.

Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen in Lennestadt und Kirchhundem für das Schuljahr 2024/25

Bildung Schule
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Informationen folgen.