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Denkmalplakette

Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit der nordrhein-westfälischen Denkmalplakette versehen werden. Neben der Plakette erhalten die Eigentümer der Denkmäler auch eine Urkunde.

Die Plakette besteht aus emailliertem Stahlblech in Schildform mit einer Höhe von 134 mm und einer Breite von 113 mm. Sie trägt im oberen Feld in schwarzer Schrift auf weißem Grund das Wort „Denkmal" und im unteren Feld das farbige NRW-Wappenzeichen.

Die Urkunde enthält folgenden Text: (Vorname, Name und Anschrift des Denkmaleigentümers) erhält diese Urkunde in Verbindung mit der Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen für das Denkmal (Kurzbezeichnung des Denkmals) in Anerkennung der Verpflichtung, das Denkmal im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten und so zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen beizutragen.

(RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.7 – 10.05 vom 13.04.2010) MBl. NRW. 2010 S.310

Weitere Informationen erteilt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt.