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Fördermittel

Die Fördermittel, Dorferneuerung und Straßen NRW sind nicht auf unter Denkmalschutz stehende Gebäude begrenzt.

Dorferneuerung

Zur Sanierung von ortsbildprägender Bausubstanz (nur Außenhülle inkl. Fenster, tlw. Garten) gibt es Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm (z.Zt. bis zu 35% max. 50.000€):

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/d/dorferneuerung/index.php

Ansprechpartner BezReg: Herr Bunse

Die Anträge werden größtenteils online gestellt und Sie bekommen umgehend eine Antwort-E-Mail von der Förderstelle zugesandt. Das eigentliche Antragsformular ist zusätzlich auszudrucken und schnellstmöglich bei der UDB (Untere Denkmalbehörde) für die Ergänzung um die kommunale Stellungnahme einzureichen. Bitte auf allen Seiten die Unterschriften des Antragstellers nicht vergessen! Zu beachten ist unbedingt die Frist zur Einreichung von Anträgen bis zum 30.09.2021! (Eingangsdatum in Arnsberg inklusive der Stellungnahme der Gemeinde!!!) Eine mögliche Förderzusage erfolgt für gewöhnlich im Frühjahr des Folgejahres. In begründeten Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

https://mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

Straßen NRW

Für Gebäude an Bundesstraßen macht es Sinn, eine Förderung für den Schallschutz an Fenstern (für Schlaf- und Gästezimmer) bei StraßenNRW zu erfragen (z.Zt. bis zu 75% der Aufwendungen).

Denkmalförderung

Fördermöglichkeiten gibt es aktuell aus dem Denkmalprogramm (z.Zt. bis zu 50% der aus dem Erhalt des Denkmals bedingten Aufwendungen):

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/d/denkmalfoerderung/index.php

Ansprechpartner BezReg: Herr Struff

Die Anträge werden größtenteils online gestellt und Sie bekommen umgehend eine Antwort-E-Mail von der Förderstelle zugesandt. Das eigentliche Antragsformular ist zusätzlich auszudrucken und schnellstmöglich bei der UDB (Untere Denkmalbehörde) für die Ergänzung um die kommunale Stellungnahme einzureichen. Bitte auf allen Seiten die Unterschriften des Antragstellers nicht vergessen! Zu beachten ist unbedingt die Frist zur Einreichung von Anträgen bis zum 30.09.2021! (Eingangsdatum in Arnsberg inklusive der Stellungnahme der Gemeinde!!!) Eine mögliche Förderzusage erfolgt für gewöhnlich im Frühjahr des Folgejahres. In begründeten Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

https://mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer

Denkmalpauschalförderung Stadt Lennestadt

Die Stadt Lennestadt gewährt ebenfalls eine Förderung für „kleine private Maßnahmen“ aus der Denkmalpflegemittel-Pauschale an! Eine grobe Kostenschätzung hilft bei der Reservierung der pauschalen Fördermittel (neuerdings 50% max. 5.000€), wenn keine andere Förderung greift. Bitte beachten Sie, dass auch Eigenleistungen bei exakter Stundenauflistung (Wann? Was? Wer?) gefördert werden können.

Nur nach vorheriger Erlaubniserteilung kann im zweiten Schritt nach fachgerechter Durchführung der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt werden.

Förderbescheide in Lennestadt verteilt

Jürgen Patt erhält den Förderbescheid von Frau Ministerin Scharrenbach. Im Hintergrund: Jochen Ritter, Tobias Puspas, Vanessa Brinkhoff
Jürgen Patt erhält den Förderbescheid von Frau Ministerin Scharrenbach. Im Hintergrund: Jochen Ritter, Tobias Puspas, Vanessa Brinkhoff

NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach verteilte am Donnerstag, 27. Mai zwei Förderbescheide aus dem Denkmalförderprogramm 2021 des Landes NRW in Meggen und Saalhausen. Die Mittel sind für die ehemalige Kraftzentrale „Grube Sachtleben“ sowie den Ausbau der St.-Jodukus-Kirche in Saalhausen vorgesehen.

Jürgen und Hubertus Patt, Eigentümer des Gebäudes ehem. Kraftzentrale konnten sich über 195.000 Euro freuen. Die geplante Sanierung des denkmalgeschützten Gotteshauses St.-Jodukus-Kirche in Saalhausen wird mit 96.150 Euro Landesmitteln gefördert.

Hochwasserhilfe für Denkmaleigentümer

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt weist Denkmaleigentümer in der hiesigen Region auf mögliche Hilfen hin, die im Zusammenhang mit den Schäden durch die schweren Unwettern vor etwa drei Wochen entstanden sind. So gibt es beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe neben Hinweisen zu Sofortmaßnahmen für bewegliche Ausstattung von Baudenkmälern, Kunst- und Kulturgütern und Gebäudetrocknung auch weiter Informationsmaterialien zum Hochwasserschutz. In einem ersten Schritt kann ein Erfassungsbogen (siehe unten) ausgefüllt und eingereicht werden.

Hinweise zu den entsprechenden Downloads gibt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LW), konkret der Bereich Denkmalpflege- Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Fürstenbergstr. 15, 48147 Münster. Homepage: www.lwl-dlbw.de und www.lwl-baukultur.de.