Kanal- und Wasseranschlussbeiträge
Die Stadt Lennestadt erhebt Anschlussbeiträge zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage im Sinne des § 8 Absatz 4, Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW).
Sie werden vom Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihm durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Die Anschlussbeiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Beiträge ergeben sich jeweils aus der entsprechenden Satzung:
Satzung der Stadt Lennestadt über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 18.12.2000 in der Fassung der jeweils gültigen Nachtragssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Lennestadt vom 18.12.2000 in der Fassung der jeweils gültigen Nachtragssatzung
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