Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge
Die Gewährung von Sozialleistungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch den Bereich Familie, Soziales und Integration der Stadt Lennestadt nur gewährt, soweit der erforderliche Lebensunterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann.
Vor der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG sind Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten sowie ihrer Familienangehörigen aufzubrauchen.
Falls über den Asylantrag eines ausländischen Flüchtlings positiv entschieden wurde, ist im Bedarfsfall ein Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gegeben.