Niederschlagswasserbeseitigung
Niederschlagswasser
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen am 11.05.2005 ist erstmalig eine Abwasserüberlassungspflicht der privaten Grundstückseigentümer sowohl für Schmutzwasser als auch für Niederschlagswasser (Regenwasser) geregelt worden (heute § 48 LWG NRW).
Verpflichtung der Grundstückseigentümer
Die Grundstückseigentümer sind somit verpflichtet, der abwasserbeseitigungspflichtigen Stadt ihr gesamtes Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) zu überlassen und in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten. Dieser bestehende Anschluss- und Benutzungszwang ist in der Entwässerungssatzung der Stadt Lennestadt in § 9 geregelt.
Sollte der Anschluss- und Benutzungszwang nicht eingehalten werden, stellt dies gemäß der v. g. Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.
Abwasserbeseitigungsmethode
Aufgrund der zuvor genannten Abwasserüberlassungspflicht der Grundstückseigentümer ergibt sich die Pflicht der Stadt das Abwasser zu beseitigen. Zur Erfüllung dieser Abwasserbeseitigungspflicht legt die Stadt Lennestadt auf Grundlage der wasserrechtlichen Vorschriften i. V. m. § 1 der Entwässerungssatzung auch die Abwasserbeseitigungsmethode fest. Somit gibt die Stadt Lennestadt vor, in welcher Form das Niederschlagswasser zu beseitigen ist. Diese Entscheidung liegt nicht beim Grundstückseigentümer!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges ein Anschluss der entsprechenden Dach- und Bodenflächen gefordert wird.
Sollten Sie Veränderungen – insbesondere an Ihren Außenanlagen – planen, empfiehlt es sich, im Vorfeld mit den Stadtwerken abzustimmen, welche Flächen abflusswirksam sind.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Friedrichs (Telefon 02723/608-669) selbstverständlich gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise zu den befestigten Bodenflächen erhalten Sie hier.
Planen Sie eine Zisterne zu bauen? Informieren Sie sich hier über die entsprechenden Voraussetzungen.