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Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat bestimmt insofern durch den Willen der Bürgerschaft die Verwaltung der Gemeinde. Er ist das allumfassende Organ der Gemeinde und kann sich in nahezu alle Angelegenheiten der Gemeinde einschalten.

Der hauptamtliche Bürgermeister ist zwar nicht Mitglied des Rates, er führt jedoch nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Vorsitz im Rat und hat bis auf wenige Ausbahmen das gleiche Stimmrecht im Rat wie ein Ratsmitglied.

Die Sitzungen des Rates sind generell öffentlich. Lediglich bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. Grundstücks- und Personalangelegenheiten, werden in einem nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung behandelt. Die Tagesordnung wird vom Bürgermeister aufgestellt und öffentliche bekanntgemacht. Er hat dabei Vorschläge von Fraktionen, die innerhalb einer in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse bestimmten Frist eingegangen sind, aufzunehmen.

Die Ausschüsse dienen der Unterstützung des Rates.

Sie beraten Ratsentscheidungen vor und geben Empfehlungen zur Beschlussfassung des Rates. Darüber hinaus treffen die Fachausschüsse eigenständige Entscheidungen über Angelegenheiten, die ihnen Kraft Gesetzes oder durch den Rat zur Entscheidung übertragen worden sind.