Regenwassernutzungsanlagen
Für den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage ist eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen.
Der Grundstückseigentümer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. Die Eigenanlage darf nicht mit der öffentlichen Wasserversorgungsanlage verbunden sein.
An den Zapfstellen müssen Hinweisschilder „Kein Trinkwasser“ angebracht sein.
Wassermengen aus der Regenwassernutzungsanlage, die dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, müssen durch einen gesonderten und geeichten Wasserzähler gemessen werden. Dieser Zähler ist vom Eigentümer auf eigene Kosten zu beschaffen und zu installieren.
Die fertige Anlage muss vom Wassermeister der Stadt Lennestadt abgenommen werden.