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Schädlingsbekämpfung
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dies Schädlinge ist, je nach Lage des Falles, unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Wenn eine Bekämpfung auf privatem Grund nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, kann das Ordnungsamt Maßnahmen ergreifen.