Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung – Allgemeines
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Dieser ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn
- das Einkommen eines Haushaltes die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet
- die Wohnung eine für die Familie angemessene Größe nicht überschreitet
Die Antragstellung für Wohnberechtigungsscheine erfolgt beim zuständigen Mitarbeiter.