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Wohngeld
Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse incl. Mietzuschüsse für Heimbewohner/innen). Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt - einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.
Wichtige Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:- Wohngeld-/Lastenzuschussantrag
- Mietbescheinigung/-vertrag bzw. Nachweise über Wohnfläche und Belastungen (Zinsbescheinigung, öffentliche Steuern u. Abgaben, Versicherungen, pp.) für das Wohneigentum
- Einkommensnachweise
Unterlagenanforderung
Entsprechende Unterlagen können unter folgender Email Adresse angefordert werden: