Geschichtlicher Überblick
Historische Verwaltungszugehörigkeit
Die Gemeinden des Amtes Bilstein gehörten von der historischen Verwaltungszugehörigkeit zur Herrschaft Bilstein. Vermutlich zwischen 850 und 950 wird in Elspe ein Königshof angelegt, dem eine königliche Grundherrschaft mit Grundbesitz vor allem im weiteren Elsper Raum und im Hundemgebiet zugeordnet ist. Besitzer dieser Grundherrschaft sind im 10 Jh. die Grafen von Werl. Aus Gebietsteilen der Grafschaft der Rheinischen Pfalzgrafen und der Grafen von Werl wird im südlichen Sauerland eine neue Grafschaft gebildet.
Verwaltungs- und Herrensitz dieser Grafschaft wird die Burg Gevore oberhalb der Lennefurt an den Handelsrouten Heidenstraße und Römerweg. Um 1220 siedelt Edelherr von Gevore von der Burg Gevore auf die Burg Bilstein über und nennt sich nun Dietrich von Bilstein. Der letzte Dynast war Johann II. von Bilstein. Seine beiden Ehen blieben kinderlos. Nach seinen Tod erlosch das Bilsteiner Geschlecht im Mannesstamm und die Herrschaft Bilstein fiel an die Grafschaft Mark. Graf Engelbert III. von der Mark kaufte 1359 die saynschen Lehnrechte an der Herrschaft und ließ sich ein Jahr später durch Ruprecht I. von der Pfalz mit ihr belehnen.
Die märkisch-klevische Herrschaft dauerte bis 1445 als das Gebiet des Amtes Bilstein nach einer Belagerung der Burg Bilstein durch den Kölner Erzbischof Dietrich von Moers in dessen Besitz und somit zum kurkölnischen Herzogtum Westfalen kam. Die kölnische Zeit endete für das Bilsteiner Land erst mit der Aufhebung der geistlichen Fürstentümer infolge der Säkularisation 1802/03. Unter der dann folgenden hessen-darmstädtischen Herrschaft wurde das bisherige Amt Bilstein 1807 in das großherzoglich-hessische Justizamt Bilstein umgewandelt. 1808 wurde die Schultheißenverordnung eingeführt, bei der Bilstein ein selbständiger Schultheißenbezirk wurde. Der Wiener Kongress brachte für das Herzogtum Westfalen erneut eine einschneidende Besitzveränderung: das Gebiet gelangte 1816 vom Großherzogtum Hessen-Darmstadt in den Besitz des Staates Preußen und war nunmehr Teil der Provinz Westfalen.
Unter Preußischer Herrschaft kam es zur Einrichtung des Regierungsbezirkes Amsberg (1816) und des Landkreises Bilstein (1817) der mit der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Olpe seit 1818 Landkreis Olpe hieß. Die Schultheißenbezirke wurden 1826 in Bürgermeistereien umgewandelt. Die Bürgermeisterei Bilstein umfasste die Gemeinden Kirchveischede / Bilstein, Rahrbach, Förde und Elspe. Eine weitere Neuordnung der unteren Verwaltungsebene erfolgte aufgrund der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Oktober 1841. 1843/44 wurde das Amt Bilstein mit den amtsangehörigen Gemeinden Bilstein, Förde (ab 1931 Grevenbrück), Elspe, Kirchveischede, und Rahrbach eingerichtet. An der Spitze der Verwaltung stand der Amtmann. Mit Einführung der Gemeindeordnung für Preußen vom 11. März 1850 am 9. August 1851 wurde das Amt zur Samt-Gemeinde Bilstein mit einem Bürgermeister an der Spitze. Schon 1856 trat eine neue Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen in Kraft, mit der man zu den früheren Bezeichnungen Amt und Amtmann zurückkehrte. Die Funktionsträgerbezeichnung an der Spitze der Verwaltung lautete von 1928 bis 1945 Amtsbürgermeister. Mit den 1946 in Kraft getretenen Gemeinde- und Amtsordnungen für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die sogenannte Doppelspitze der Verwaltung eingeführt. Leiter der Verwaltung und Vorsitzender der Amtsvertretung war fortan der Amtsdirektor. Das Amt Bilstein mit den amtsangehörigen Gemeinden bestand bis zum 30. Juni 1969.
Die am 1. Juli 1969 neugegründete Stadt Lennestadt hatte ihren Verwaltungssitz zunächst in Grevenbrück. Lennestadt wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung des Kreises Olpe gegründet. Sieben Gemeinden bzw. Gemeindeteile aus vier Ämtern gingen in der neuen Stadt auf: Elspe, Grevenbrück, Kirchveischede (alle Amt Bilstein), Kirchhundem tlw. (Amt Kirchhundem), Saalhausen (Amt Kirchhundem), Oedingen tlw. (Amt Serkenrode), Helden tlw. (Amt Attendorn) und am 1. Januar 1975 kam noch Milchenbach hinzu.
Ab 1984 ist der Verwaltungssitz der Stadtverwaltung in Altenhundem.
Historische Verwaltungszugehörigkeit zu katholischen Bistümern
Das Gebiet der Stadt Lennestadt war bis 1821/23 zum Erzbistum Köln zugehörig. Von da ab dem Erzbistum Paderborn.
In der Stadt Lennestadt bestehen heute die Pfarreien Altenhundem (1893), Bilstein, Elspe (um 1000), Grevenbrück (1683), Halberbracht (1861), Kirchveischede, Langenei (1923), Maumke (1913), Meggen (1869), Oberelspe (1913), Oedingen, Saalhausen (1836) Pastoralverbünde ab 1998:
Altenhundem, Langenei, Saalhausen (Pastoralverbund Lennetal, 2004) Elspe, Oberelspe, Oedingen (Pastoralverbund Oene-Elspe-Tal, 2003) Grevenbrück, Bilstein, Kirchveischede (Pastoralverbund Veischedetal, 2003) Meggen, Maumke, Halberbracht (Pastoralverbund Meggen-Maumke-Halberbracht, 1998)
Historische Verwaltungszugehörigkeit zu evangelischen Kirchenkreisen
Das Gebiet der Stadt Lennestadt zählt zum Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die seelsorgliche Betreuung der evangelischen Bevölkerung erfolgte im 19. Jh. durch die evangelische Kirchengemeinde Plettenberg. 1857 wurde der Kirchenverein Grevenbrück-Meggen gegründet. Der Kirchenverein wurde 1861 zu einer von Plettenberg abhängigen Filialgemeinde erhoben und bestand bis 1927. Am 1.4.1927 erreichten die Grevenbrücker Christen ihre Selbständigkeit und gründeten die Kirchengemeinde Grevenbrück. Die heutige Gemeinde Finnentrop, die vorher zu Attendorn gehört hatte, wurde ab 1929 seelsorgerisch und ab 1931 auch verwaltungsmäßig von Grevenbrück betreut.
Auf einem Gebiet von 83 km², das teils zu Lennestadt, teils zu Attendorn und Teils zu Finnentrop gehört, leben 2007 ca. 1.450 evangelische Christen.