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Ausschreibungen


Öffentliche Ausschreibungen

Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen

Die Stadt Lennestadt informiert hier fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-Teil A (VOB/A). Dabei handelt es sich um Aufträge ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Es handelt sich hier um eine reine Informationspflicht, nicht um eine Bekanntmachungspflicht.

Information über erteilte Aufträge

Die Stadt Lennestadt informiert hier über erteilte Aufträge, die einen bestimmten Auftragswert überschreiten und nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder freihändigen Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.

  • Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    Aufträge nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, die einen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 30 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).