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Betriebliche Zusatzversorgung
Für alle tariflich Beschäftigten gilt die zusätzliche Altersversorgung gemäß Zusatzversorgungs-Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst.
Ebenfalls bestehen vielfach Versicherungsvergünstigungen durch Inanspruchnahme von Tarifen für den öffentlichen Dienst.