Frauenförderplan
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere, die faire Verteilung der Funktionen, des Einkommens und der Familienpflichten sind der Motor der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung für mehr Gerechtigkeit.
Frauenförderpläne, wie das Landesgleichstellungsgesetz sie vorsieht, sind für alle öffentlichen Arbeitgeber verpflichtend und Teil der Personalentwicklungsplanung.
Die Stadt Lennestadt hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten einen Frauenförderplan erstellt. Die konkrete Anwendung und Durchführung des Frauenförderplanes ist als Gemeinschaftsaufgabe von allen Bereichen der Stadtverwaltung gleichermaßen wahrzunehmen.