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Pflegebedürftige Angehörige

Bei der Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen hat der Gesetzgeber zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowohl Möglichkeiten zur kurzfristigen als auch zur längerfristigen Freistellung von der Arbeit eingeräumt (ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung). Es gibt aber auch die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, die individuell abgestimmt werden muss.