Heimatpreis
Jedes Jahr wird der Heimatpreis in Lennestadt vergeben. Interessierte aus den Orten können sich jeweils bis zum 31. Oktober im Rathaus bewerben.
5.000,- € stehen bereit
Der mit 5.000,- € dotierte Preis wurde erstmalig im Rahmen der Thomas-Morus-Bürgerbegegnung Anfang Januar 2020 verliehen. Der Verein „Historische Feuerwehr Grevenbrück“ freute sich über stattliche 3.000,- € - Josef Balkenhol aus Burbecke erhielt die tolle Summe von 2.000,- € für seinen Einsatz zur Organisation und Aufrechterhaltung des alten Brauchtums. Beide Gewinner freuen sich darauf, mit diesem Geld weitere Projekte in ihren Vereinen und Dörfern umsetzen zu können.Fördermittelgeber ist die nordrhein-westfälische Landesregierung. Ina Scharrenbach, als zuständige Ministerin: „Mit dem „Heimat-Preis“ rücken wir herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Es soll eine Wertschätzung für die geleistete Arbeit sein.“
Gesucht werden kreative Ideen aus unseren Dörfern
Martin Steinberg, Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit, Kultur im Rathaus der Stadt Lennestadt:„ Da es keine Themenvorgaben seitens der Landesregierung gibt, setzen wir auf unsere kreativen Orte. Es ist egal, ob sich ein Verein oder eine Einzelperson bei uns meldet. Jede und jeder beantwortet die Frage: ,Was bedeutet Heimat für mich?´ anders. Es geht darum, ehrenamtliches, verbindendes Engagement in unseren 43 Ortsteilen sichtbar und erlebbar zu machen. Kommen Sie mir Ihren Ideen zu uns.“
Weitere Infos:
Nach Ende der Bewerbungsfrist trifft der Rat der Stadt Lennestadt die Entscheidung auf Vorschlag der Jury. Dieser Jury gehören neben dem Bürgermeister je ein Vertreter/Vertreterin der im Rat vorhandenen Fraktionen sowie der Stadtheimatpfleger an. Das Preisgeld in Höhe von 5.000,- € kann auf bis zu drei Projekten aufgeteilt oder abgestuft werden.
Ansprechpartner: Martin Steinberg, Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, m.steinberg@lennestadt.de, 02723/608-410
1. Preiswürdigkeit
Gewürdigt werden Projekte, Aktivitäten, Initiativen und Ideen zum Thema „Heimat“. Nachfolgend werden diese unter dem Begriff „Maßnahmen“ zusammengefasst. Der Heimatbegriff ist weit auszulegen. Gewürdigt werden soll vor allem das ehrenamtliche Engagement, Heimat sichtbar und erlebbar zu machen, in Verbindung mit nachahmenswerten Beispielen, die im Stadtgebiet umgesetzt werden. Sofern die Landesregierung entsprechend den Förderrichtlinien besondere Schwerpunktthemen vorgibt, sind diese zu berücksichtigen.
2. Auswahlkriterien
Folgende Auswahlkriterien müssen erfüllt sein:
a) Die Maßnahme muss jeweils bis zum 31. Oktober abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant sein. Dieses Fristerfordernis entfällt, wenn die Maßnahme von ihrer Intention her auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet ist.
b) Inhaltlich beschäftigt sich die Maßnahme mit der Geschichte, den Menschen sowie den natürlichen Gegebenheiten der Stadt Lennestadt.
c) Die Maßnahme ist gemeinnützig, längerfristig und nachhaltig angelegt.
d) Für die Öffentlichkeit ist die Maßnahme zugänglich und nutzbar.
3. Bewerberkreis
Für die Preisvergabe bewerben können sich städtische Vereine, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen, die sich für die Heimat der Stadt Lennestadt einsetzen.
4. Bewerbungskriterien
Bewerbungen können jährlich bis zum 31. Oktober beim Bürgermeister der Stadt Lennestadt eingereicht werden. Der Bewerbung beizufügen ist eine Beschreibung der Maßnahme mit Informationen überden Hintergrund der Maßnahme (Motivation), den/die Träger (Vereine, Gruppen, Akteure), Nachhaltigkeit, Gesamtkosten, Finanzierung, Folgekosten.
5. Preisvergabe und Preisgelder
Die Stadt Lennestadt lobt pro Jahr ein Preisgeld von 5.000 € aus. Das Preisgeld kann auf bis zu drei Projekte verteilt und abgestuft werden. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Rat der Stadt Lennestadt auf Vorschlag der Jury. Die Preisverleihung soll in feierlicher Form im Rahmen einer Rats- oder Ausschusssitzung erfolgen. Die Preisvergabe hängt von der entsprechenden Förderung des Landes NRW ab. Ein Anspruch auf die Auslobung besteht nicht.
6. Jury
Die Jury erarbeitet einen Vorschlag oder mehrere Vorschläge für die Preisvergabe und die damit verbundenen Preisgelder. Ihr gehören an: der Bürgermeister der Stadt Lennestadt oder Vertreter/-in im Amt, je ein/-e Vertreter/-in der im Rat vorhandenen Fraktionen, Stadtheimatpfleger
7. Übergeordnete Würdigung
Die lokalen Preisträger nehmen an einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene teil. Weitere Auszeichnungen und Preisvergaben (Landesheimatpreis) sind in diesem Rahmen möglich.